Zuzahlungsrechner
OnlineCheck - Überprüfen Sie Ihre Zuzahlungen für das Kalenderjahr 2010!
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von Versicherten für medizinische Leistungen Zuzahlungen erhoben. Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €.
Damit niemand überfordert wird, gilt eine Belastungsgrenze von 2 % der Bruttoeinnahmen (bzw. 1 % bei chronisch Kranken). Durch Freibeträge, für Familienangehörige, wird auf Familien besonders Rücksicht genommen.
Für das Erreichen dieser Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) berücksichtigt. Als Bestätigung für geleistete Zuzahlungen gelten die entsprechenden Quittungen. Sie können Ihre geleisteten Zuzahlungen aber auch in einem Quittungsheft sammeln, welches Sie bei uns erhalten.
Also, auf geht's! Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze.
→ Der Zuzahlungsrechner
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Befreiung istFrau von der Heide ( ( 0 41 24/608 19 – 0 ).






