Wenn Eltern getrennte Krankenversicherungswege gehen
Es ist nicht der Regelfall, dennoch wird immer wieder gefragt :Können Kinder bei dem BKK-versicherten Elternteil familienversichert sein, obwohl der andere privat krankenversichert ist?
Unsere Antwort:
Erzielt der privat versicherte Elternteil ein Gesamteinkommen, das im Monat 1/12 der Versicherungs- pflichtgrenze in der Krankenversicherung übersteigt (z. Zt. 3562,50 €), und ist sein Gesamteinkommen höher als das unseres Versicherten, dann dürfen wir die Kinder nicht in der Familienversicherung aufnehmen. So will es der Gesetzgeber.





