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Prävention

Achtung, neue gesetzliche Änderung!

Der GKV-Spitzenverband (der Spitzenverband Bund der Krankenkassen) hat am 20.08.2010 eine Neufassung des Präventionsleitfadens beschlossen. Daraus ergeben sich folgende Änderungen bei den Kostenerstattungen für Präventionskurse:

Nach wie vor dürfen jedem Versicherten 2 Kurse pro Jahr erstattet werden. Neu ist, daß diese 2 Kurse nun nicht mehr aus unterschiedlichen Handlungsfeldern bestehen müssen, aber identische Maßnahmen nur noch alle 2 Jahre erstattet werden dürfen. Wenn Sie z. B. im Jahr 2010 an einem Rückenschulkurs teilgenommen und wir Ihnen diesen anteilig erstattet haben, dann dürfen wir Ihnen einen gleichen Kurs erst wieder im Jahr 2012 bezuschussen. Allerdings können Sie nun in einem Jahr an 2 Kursen aus dem gleichen Handlungsfeld teilnehmen. Die Handlungsfelder sind:

  • Reduzierung von Bewegungsmangel,
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken,
  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht,
  • Stessbewältigung - Entspannung,
  • Förderung des Nichtrauchens, Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol - Reduzierung des Alkoholkonsums.

Wir dürfen Ihnen also entweder 2 Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldern (z. B. aus Bewegung Rückenschule und aus Entspannung Yoga, usw.), oder aber 2 Kurse aus einem Handlungsfeld (aus Bewegung z. B. Nordic Walking und Rückenschule oder aus Entspannung z. B. Autogenes Training und Yoga, usw.) erstatten.

Gleichgeblieben ist auch die Höhe der möglichen Erstattung, die bei 85% (jedoch höchstens 80,- €) der Kosten pro Kurs liegt.

So beantragen Sie die Kostenerstattung:

Reichen Sie einfach Ihre Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) und die Quittung über die Kursgebühren - jeweils im Original- bei uns ein. Bitte denken Sie ebenfalls daran uns Ihre aktuelle Bankverbindung zu nennen, um die Überweisung auf ein falsches Konto zu vermeiden.

Ganz wichtig:

Der Kurs, an dem Sie teilnehmen möchten, muss zertifiziert sein, da wir sonst keine Kostenerstattung leisten dürfen. Fragen Sie einfach bei der Anmeldung, ob es sich um einen zertifizierten Kurs handelt.

Sie wollen wissen, ob in Ihrer Nähe auch Präventionskurse angeboten werden? Klicken Sie hier.

Zusätzlich bieten Volkshochschulen in Ihrer Nähe auch Präventionskurse an, zu denen wir die genannten Zuschüsse leisten.

Weitere Informationen zu Präventionskursen finden Sie bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie!



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